Management Consulting KFT
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Unsere Due Diligence hilft Ihnen, Sicherheit über die tatsächliche wirtschaftliche und steuerliche Situation Ihres ungarischen Unternehmens bzw. die Situation Ihres Geschäftspartners zu erlangen.
Sie erhalten dadurch einen realistischen Unternehmenswert bei Unternehmenstransaktionen. Zusätzlich gewinnen Sie Sicherheit, dass keine Steuerstrafen drohen.
Ungarn gilt als Steuerparadies bei Unternehmensgewinnen und Gehaltseinkünften, da die Steuerersparnis im Vergleich zu Österreich bis zu 82 % beträgt !
Wir sagen Ihnen, unter welchen Voraussetzungen es für Sie und Ihren Unternehmensverbund Sinn macht, Gewinne in Ungarn zu erzielen.
Mehr über zwischenstaatliche Steueroptimierung
Die GmbH/KFT ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für ungarische Unternehmen und Joint Ventures. Daher sind ungarische Rechtsanwälte darauf perfekt eingeschossen.
Wir sagen Ihnen, ob dies auch für Ihr Unternehmen zutrifft oder ob eine Personengesellschaft die bessere Alternative ist. Dabei berücksichtigen wir die Kriterien Finanzierung und Haftung, Steuerung und Kontrolle sowie Mobilität und Steuern.
Die Gründung selbst erledigen wir wenn gewünscht als Generalunternehmer unter Einbeziehung von Notar und Rechtsanwalt – wir sind dabei Ihr einziger Ansprechpartner.
Ebenso kümmern wir uns auch um das organisatorische Setup und die Schulung Ihrer Mitarbeiter.
Mehr über Unternehmensgründung
Ob es sich um Fachmarktzentren oder Fabriken, Share- oder Assetdeals handelt: Sie profitieren von unserer Expertise und sparen nicht nur Steuern, sondern auch jede Menge Zeit und Ärger. Wenn Sie es wünschen agieren wir auch hier als Generalunternehmer.
Mehr über Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf, Umgründung
Buchhaltung und Steuerberatung sind untrennbar verzahnt. Schlussendlich ist die Buchhaltung die Basis jedes nachhaltig erfolgreichen Steueroptimums. Wir betrachten die steuerlichen Ziele bereits beim Setup der Buchhaltung.
Das ungarische Rechnungslegungsgesetz ist eigenwillig. Das beginnt bei fixiertem Kontenrahmen und starrer Bilanzgliederung und endet bei der Zuordnung von Erlösen und Aufwendungen auf Konten bzw. in Bilanzzeilen, die europaweit einzig in Ungarn dafür verwendet werden.
Ebenso bestimmt die Kontenzuordnung auch die Steuerbelastung bei verschiedenen Steuerarten.
Wenn Sie also konzernweit nach denselben Rechnungslegungsgrundsätzen arbeiten wollen, erfordert dies umfassende Adaptierungen und entsprechende organisatorische Vorbereitung. Auch die konzernweit verwendete Software ist anzupassen.
Ebenso sind die Rechnungslegungsgrundsätze und die Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen. Dementsprechend sind auch Masterkonzepte auf individuelle ungarische Verwaltungspraxis anzupassen. Die BEPS – Updates sind folglich prompt einzuarbeiten.
Das heißt, damit muß man sich beschäftigen. Vor allem muss man aber auch ein Bewusstsein dafür im Konzern schaffen !
Mehr über Buchhaltung und Bilanzierung, Lohnverrechnung, Steuerberatung
Ihr Unternehmen arbeitet mit der Konzernsoftware und Ihre Buchhalterin verarbeitet die laufenden Geschäftsfälle. Unsere Buchungsteams kommen nach Bedarf zu Ihnen ins Haus. Einerseits um Sonderfälle und Steuererklärungen zu erledigen und andererseits um Sie beim Reporting und der Bilanzierung zu unterstützen.
Ihre Mitarbeiter gewinnen dadurch an Kompetenz. Sie haben hierzu die Sicherheit fachkundig überprüfter Zahlen und sparen Fixkosten.
Mehr über In-House Rechnungswesen
Buchhaltung und Steuerberatung sind untrennbar verzahnt. Schlussendlich ist die Buchhaltung die Basis jedes nachhaltig erfolgreichen Steueroptimums.
Ungarn hat nach dem EU-Beitritt 8 Jahre gebraucht, um Vorsteuerguthaben („wie überall sonst in der EU gewohnt“) zurückzuzahlen.
Selbst heute ist jede Rückzahlung von einer Betriebsprüfung begleitet. Zusätzlich wird enormer Dokumentationsaufwand verlangt und selbst kleine Formalverstöße werden streng bestraft. Die Höhe der Strafe kann der doppelte Steuerbetrag sein. Dazu kommen nicht nur sehr kurze Fristen bei den Steuererklärungen (UVA bereits im Folgemonat), sondern auch die Verpflichtung, bereits im laufenden Geschäftsjahr Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer nahezu zur Gänze vorauszuzahlen.
Im Gegenzug jedoch erlaubt eine niedrige Körperschafssteuerbelastung attraktive Nettogewinne. Darüber hinaus wird eine Vielzahl von Sonderbestimmungen für begrenzte Zeiträume mit diversen Steuerzuckerl erlassen.
Mehr über Steuerberatung und Steuererklärungen
Die Steuerprüfung ist unser Spezialgebiet. Wir und somit unsere Klienten haben bisher in allen Fällen gewonnen, in denen wir den Rechtsweg im Steuerverfahren empfohlen und begleitet haben.
Neben der obligaten Prüfung vor der Rückzahlung von Vorsteuerguthaben hat die ungarische Finanzverwaltung vor allem Unternehmen in ausländischem Eigentum im Focus. Hier werden Steuerstrafen bezahlt und im Gegensatz zu vielen ungarischen Unternehmen kein Konkurs beantragt.
Die Abwehr ungarischer Begehrlichkeiten bei Steuerprüfungen ist unser Anliegen. Auch wenn die Behörde kurze Fristen in der Ferienzeit setzt oder unkonventionell begründete Strafforderungen stellt.
Selbstverständlich können Fehler passieren und Steuerstrafen begründet verhängt werden. Sobald Fehler erkannt werden, empfehlen wir unbedingt die sofortige Information des Finanzamtes mittels „Selbstrevision“.