Management Consulting KFT
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Buchhaltung und Steuerberatung sind untrennbar verzahnt. Die Buchhaltung ist kurzum die Basis jedes nachhaltig erfolgreichen Steueroptimums. Daher betrachten wir die steuerlichen Ziele bereits beim Setup der Buchhaltung.
Das ungarische Rechnungslegungsgesetz ist eigenwillig. Das beginnt bei fixiertem Kontenrahmen und starrer Bilanzgliederung und endet bei der Zuordnung von Erlösen und Aufwendungen auf Konten.
Ebenso bestimmt die Kontenzuordnung auch die Steuerbelastung bei verschiedenen Steuerarten.
Wenn Sie also konzernweit nach denselben Rechnungslegungsgrundsätzen arbeiten wollen, erfordert dies umfassende Adaptierungen und entsprechende organisatorische Vorbereitung. Auch die konzernweit verwendete Software ist anzupassen.
Ebenso sind die Rechnungslegungsgrundsätze und die Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen. Dementsprechend sind auch Masterkonzepte auf individuelle ungarische Verwaltungspraxis anzupassen. Die BEPS – Updates sind folglich prompt einzuarbeiten.
Das heißt, man muß sich damit beschäftigen ! Vor allem aber auch ein Bewusstsein dafür im Konzern schaffen !
Ihr Unternehmen arbeitet mit einer Konzernsoftware. Unsere Buchungsteams kommen nach Bedarf zu Ihnen ins Haus. Einerseits um Sonderfälle und Steuererklärungen zu erledigen und andererseits um beim Reporting und der Bilanzierung zu unterstützen.
Ihre Mitarbeiter gewinnen dadurch an Kompetenz. Und Sie haben hierzu die Sicherheit fachkundig überprüfter Zahlen und sparen Fixkosten.
Insbesondere Konzernunternehmen nutzen unsere fachspezifische Kompetenz. Dadurch können Konzernstandards eingehalten und Abweichungen prompt und zeitnah rapportiert werden.
Infolgedessen können Sie im Umfeld des von österreichischen Gepflogenheiten stark abweichenden ungarischen Rechnungswesens an Kompetenz gewinnen.
Ungarische Manager und Geschäftsführer sind persönlich verantwortlich, dass Dokumentationen prompt und aktuell vorliegen.
Bei der Rechnungslegungspolitik dokumentieren und erläutern Sie nicht nur Ihre Rechnungslegungsgrundsätze. Auch Ihre Bewertungsregeln und Abläufe sowie Wesentlichkeitsgrenzen. Desweiteren müssen die Inventarerstellungs- und Inventurordnung sowie die Kostenrechnungsordnung vorliegen. Im Rahmen der Geldverwaltungsordnung (Kassenordnung) werden alle Abläufe im Unternehmen dokumentiert. Ebenso wird das Bank- und Kassenwesen sowie die Geldverwaltung dargelegt.
Zum 1.7.2018 ist eine neue Maßnahme zur ungarischen Rechnungslegung in Kraft getreten. Dabei soll der Mehrwertsteuerbetrug mit fingierten Rechnungen verhindert werden. Hier werden zur Gänze die Unternehmen mit dem dadurch entstehenden Mehraufwand belastet.
Zudem haben alle in Ungarn registrierten Unternehmen ihre automatisiert erstellten Ausgangsrechnungen online an die Behörde zu übermitteln. Das trifft zu, wenn der darauf ausgewiesene Mehrwertsteuerbetrag mindestens HUF 100.000.- beträgt. Einerseits hat die Meldung bevorzugt automatisiert und elektronisch über das zur Verfügung gestellte Portal im Internet zu erfolgen. Andererseits kann es jedoch auch „händisch“ gemeldet werden. Dies trifft zu, wenn Rechnungen nicht elektronisch, sondern auf dem ungarischen vorgedruckten Rechnungsblock erstellt werden. Ziel ist die unmittelbare Übersicht und Kontrolle über alle Rechnungen bereits zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung. Falsch ausgestellte Rechnungen können somit mit Gutschriften bzw. Änderungsrechnungen korrigiert werden.
Folglich werden für die Nichtmeldung bzw. die Falschmeldung von Rechnungen hohe Strafen verhängt.
Erfahren Sie mehr zur Online Rechnungsübermittlung Ungarn ab 1.7.2018
Alle Mitarbeiter sprechen Deutsch und sind zudem Experten für internationale Unternehmen.
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